Rauchmelder Kaufberatung: So wählen Sie das richtige Produkt

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Rauchmelder sorgen für rechtzeitige Alarmierung im Brandfall.
  • In allen Bundesländern ist ihr Einbau bei Neubauten verpflichtend.
  • Auch für Altbauten gilt bald flächendeckend Rauchwarnmelder-Pflicht.
  • Nur korrekt eingebaut Rauchwarnmelder funktionieren verlässlich.
  • Der Rauchmelder-Einbau ist Vermietersache.
  • Die DIN 14606 gewährleistet, dass nur Rauchmelder in den Handel kommen, die ihre Aufgabe grundsätzlich erfüllen.
  • Hochwertige Q-Rauchmelder haben weniger Fehlalarme und minimieren das Risiko von Anwenderfehlern.
Die besten Rauchmelder im Vergleich

Gefährliche Wohnungsbrände

Nur ungefähr drei Minuten bleiben zur Flucht, wenn in der Wohnung ein Brand ausbricht. Das entspricht in etwa der Spieldauer eines typischen Pop-Songs. Die Bewohner haben also nicht viel Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Ist das Feuer erst einmal in vollem Gang, entstehen im Raum schnell Bedingungen, die für Menschen absolut tödlich sind. Die Rauchgase entwickeln Temperaturen von bis zu 500 Grad und setzen damit nicht nur Einrichtungsgegenstände wie von Geisterhand in Brand, sondern fügen auch Personen schwerste Verbrennungen zu, selbst wenn sie nicht mit den Flammen in Berührung kommen.

Die meisten Menschen kommen bei Bränden allerdings durch den Rauch ums Leben, der sie vergiftet und ihnen die Luft zum Atmen nimmt. Sie ersticken. Bereits 100 Gramm PU-Schaum (Polyurethan-Schaum) können eine Dreizimmerwohnung völlig verqualmen, wenn sie in Brand geraten. Das Material wird häufig für Polstermöbel und Matratzen verwendet.

Wenn es brennt, zählt jede Sekunde

Bemerken die Bewohner eines Hauses einen Brand rechtzeitig, haben sie eine gute Chance, sich in Sicherheit zu bringen. Oft kann er sogar früh gelöscht werden. Doch entsteht ein Brand nachts, während die meisten Hausbewohner schlafen, kann er sich ungebremst zum Vollbrand entwickeln. Es ist also nicht verwunderlich, dass die meisten Brandopfer nachts sterben Oft ersticken Menschen im Schlaf an den Rauchgasen. Falls sie doch noch aufwachen, sind Fluchtwege oft schon durch Rauch und Flammen abgeschnitten.

brennendes Kabel an Steckdose
Defekte und Fehler an elektrischen Geräten und Kabeln sind häufige Auslöser von Bränden.

Rauchmelder, die auch Rauchwarnmelder genannt werden, verschaffen Menschen im Brandfall einen entscheidenden Vorsprung. Ihr lautes Alarmsignal weckt Schlafende, bevor der Rauch lebensbedrohlich dicht wird. So haben sie eine Chance, dem Feuer zu entkommen. Aber auch tagsüber werden Menschen oft erst durch die Rauchmelder auf einen Brand aufmerksam. Wenn sich der Brand noch im Anfangsstadium befindet und nur einen einzelnen Gegenstand erfasst hat, gelingt es vielleicht sogar, ihn mit einem geeigneten Feuerlöscher oder einer Löschdecke zu bekämpfen, bevor er schlimmere Schäden anrichtet.

Gefahrenquellen in deutschen Haushalten

Heute sind offene Flammen selten. Selbst Kerzen werden immer häufig durch elektrische LED-Kerzen ersetzt. Trotzdem sind Wohnungsbrände eine ernstzunehmende Gefahr. Ausgelöst werde sie häufig durch defekte Elektrogeräte. 343 Menschen starben laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2015 in Deutschland durch Rauch und Feuer. Die Nicht hinzugezählt werden die unzähligen Brandopfer, die zwar überlebt haben, aber den Rest ihres Lebens unter den Folgen leiden müssen. Schwere Verbrennungen sind nicht nur akut lebensbedrohlich, sondern hinterlassen auch deutlich sichtbare Narben. Die Betroffenen fühlen sich häufig entstellt und haben mit haben mit einem mangelnden Selbstbewusstsein oder gar Depressionen zu kämpfen.

Die Zahl der Todesopfer durch Brände steigt in neuerster Zeit wieder. Der Grund dafür laut Experten: Möbel, Kleidung, Haushaltswaren – wir besitzen immer mehr Gegenstände, die aus leicht brennbaren Kunststoffen gefertigt wurden. Einrichtungsstücke wie Schaumstoffmatratzen oder Vorhänge aus Kunstfasern sind im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich. Wenn sie Feuer fangen, stehen sie in kürzester Zeit lichterloh in Flammen. Eine weitere Ursache für die steigende Brandgefahr könnte Billigelektronik aus dem Ausland sein, die mit Hilfe des Online-Versandhandels den deutschen Markt überschwemmt. Diese Geräte genügen oft nicht den deutschen Sicherheitsanforderungen.

Wohnungsbrand
Ein Wohnungsbrand im obersten Stockwerk eines Berliner Hochhauses. Hier hat das Feuer glücklicherweise noch nicht die Nachbarwohnungen erfasst.

Der perfekte Rauchmelder

Für den Laien sehen alle Rauchmelder sehr ähnlich aus, die Preisspanne ist dennoch groß. Doch wie erkennt der Käufer einen guten, zuverlässigen Rauchmelder? Muss es wirklich das per Smartphone-App steuerbare Gerät für mehr als einhundert Euro sein oder reicht auch ein Billigexemplar vom Wühltisch des Baumarkts, das nicht einmal einen Zehner kostet?

Die DIN-Norm für Rauchmelder

Die gute Nachricht für Konsumenten ist, dass in Deutschland streng geregelt ist, welche Kriterien ein Rauchmelder erfüllen muss. Jedes hierzulande verkaufte Gerät muss der Norm DIN 14604 entsprechen. Sie legt ein Prüfverfahren fest, das sicherstellt, dass Rauchmelder im Notfall auch wirklich ihre Funktion erfüllen. Konsumenten können also unbesorgt zu günstigen Exemplaren greifen. Teurere Geräte zeichnen sich vor allem durch eine hochwertige Verarbeitung, ein hübscheres Erscheinungsbild, weniger Fehlalarme und eine komfortablere Bedienung aus, sie sind aber nicht unbedingt sicherer.

Dass ein Rauchmelder die DIN 14604 erfüllt, erkennt der Konsument an der Kennzeichnung. Normkonforme Rauchmelder sind dauerhaft mit folgenden Angaben beschriftet:

  • CE-Kennzeichnung
  • “DIN EN 14604”
  • Nummer des Konformitätszertifikats
  • Name und Adresse des Herstellers beziehungsweise Importeurs
  • Fertigungsdatum oder Fertigungsnummer
  • Empfohlenes Austauschdatum
  • Erklärung des Batterietauschs und der Funktionsprüfung

Nur ein fachgerecht angebrachter und gewarteter Rauchmelder alarmiert zuverlässig. Mit guten Gründen ist somit die fachgerechte Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern genormt. Die gültige Norm dafür ist die DIN 14676. Die DIN 14676 ist bindend. Wenn sie nicht eingehalten wird, gilt die Rauchmelderpflicht nicht als erfüllt. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich jedoch nur auf Wohnräume und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung. Sie gilt nicht für Räume mit gewerblicher Nutzung oder Räume mit vorgeschriebener Brandmeldeanlage. Dort kommen strenger Auflagen zu tragen. Üblicherweise sind Warnanlagen vorgeschrieben, die automatisch die Feuerwehr alarmieren. Was genau die DIN 14676 vorschreibt, steht im Abschnitt „Montage und Wartung“.

Hochwertige Q-Rauchmelder

Besonders hochwertige Rauchmelder sind mit dem Q-Logo gekennzeichnet. Es besteht aus dem Großbuchstaben Q und einem Flammensymbol in seinem Inneren. Das Q wird vom Lobbyverein Forum Brandrauchprävention e.V. für Geräte vergeben, die die besonders strengen Anforderungen des Vereins erfüllen. Damit ein Rauchmelder das Qualitätszeichen tragen darf, muss er alle Merkmale aufweisen, die die DIN 14604 vorschreibt und sich darüber hinaus durch folgende Eigenschaften auszeichnen:

  • Eine fest verbaute Batterie mit einer Haltbarkeit von mindestens 10 Jahren
  • Durch Tests nachgewiesene Lebensdauer von mindestens 10 Jahren und permanente Betriebsbereitschaft in dieser Zeit
  • Schutz gegen das Eindringen von Fremdkörpern in die Messkammer
  • Hohe Resistenz gegen Feuchtigkeit, Temperaturwechsel, elektromagnetische Strahlung und Korrosion
  • Verbesserte Elektronik
  • Hohe mechanische Stabilität von Gehäuse und Komponenten

In der Summe sorgen all diese Merkmale für eine besonders hohe Benutzerfreundlichkeit: Sobald Q-Rauchmelder installiert sind, verursachen sie mit Ausnahme der jährlichen Funktionsprüfung keinerlei Aufwand mehr. Weder ist es nötig, sie bei lästigen Fehlalarmen zu deaktivieren, noch muss die Batterie ausgetauscht werden. Q-Rauchmelder sind die richtige Wahl für alle, die möglichst wenig Mühe mit ihren Rauchmeldern haben wollen. Wer auf der Suche nach hochwertigen Rauchmeldern ist, sollte auf dieses Qualitätszeichen achten.

Stromversorgung

Bei der Stromversorgung von Rauchmelder gibt es drei Varianten: Rauchmelder, die mit 230-Volt-Netzstrom betrieben werden, Rauchmelder mit wechselbarer Batterie und Rauchmelder mit eingebauter Batterie.

Rauchmelder, die an das Stromnetz angeschlossen werden, sind deutlich aufwändiger zu montieren als batteriebetriebene Modelle. Batteriebetriebene Rauchmelder können auch Laien ohne Schwierigkeiten montieren, die Montage von 230-Volt-Rauchmeldern sollte hingegen nur vom Fachmann durchgeführt werden. Aus diesem Grund kommen sie meist nur in Gewerbeimmobilien zum Einsatz. In Privathaushalten sind sie die absolute Ausnahme. Ein Vorteil dieser Geräte war früher, dass ihre Backup-Batterie seltener ausgetauscht werden musste als die Batterie herkömmlicher Rauchmelder. Da mittlerweile viele stromnetzunabhängige Rauchmelder mit eingebauter Langzeitbatterie verfügbar sind, hat sich dieser Vorteil relativiert.

Auch Rauchmelder mit wechselbarer Batterie sind nicht mehr wirklich empfehlenswert. Bei ihnen besteht die Gefahr, dass sich die Batterie unbemerkt entleert. Da jeder Rauchmelder nach zehn Jahren ohnehin ausgetauscht werden muss – die Zuverlässigkeit der Sensoren lässt aufgrund von Alterungsprozessen nach – empfiehlt es sich, gleich zu einem Rauchmelder mit eingebauter Batterie zu greifen. Die verwendeten Langzeitbatterien halten genauso lang wie das Gerät selbst. Rauchmelder mit eingebauten Batterien sind einfach montierbar, wartungsarm und zuverlässig. Sie sind strombetriebenen Modellen vorzuziehen.

Laute Alarmsirenen

Das Alarmsignal von Rauchmeldern ist laut, und das soll so sein. Schließlich geht es darum, bei einem Brand alle Menschen im Gefahrenbereich möglichst schnell auf die Bedrohung aufmerksam zu machen. Als Richtwert gilt daher, dass ein Rauchmelder aus drei Metern Abstand eine Lautstärke von mindestens 85 Dezibel erreichen sollte. Das entspricht etwa dem Schalldruck, der durch einen Automotor oder einen Dieselrasenmäher entsteht. Besonders laute Exemplare erreichen sogar rund 100 Dezibel, eine Lautstärke, die etwa in Diskotheken in unmittelbarer Nähe der Lautsprecher herrscht. Die Lautstärke von Rauchmeldern ist üblicherweise auf der Verpackung aufgedruckt. Findet der Kunde keine Angaben dazu, sollte er besser auf ein anderes Modell ausweichen.

Wie teuer sind Rauchmelder?

An sich sind die Kosten für Rauchmelder sehr überschaubar. Gute Geräte sind bereits ab 20 Euro zu haben. Nach Angaben des Mieterbunds ist für die Bestückung einer Dreizimmerwohnung mit Rauchmeldern mit 50 bis 100 Euro zu rechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Montage und Wartung selbst vorgenommen werden, also im Regelfall für Eigenheime und Eigentumswohnungen.

In Mietwohnungen sieht die Sache etwas komplizierter aus. Sie mit Rauchmeldern auszustatten ist Sache des Vermieters. Dieser beauftragt in der Regel eine spezialisierte Firma damit, und zwar nicht immer den günstigsten Anbieter. Nimmt ein Fachmann die Installation der Geräte vor, steigen die Kosten im Vergleich zur Selbstmontage oft auf das Doppelte bis Dreifache. Auch durch die jährliche Kontrolle und Wartung entstehen Kosten. Häufig mieten Immobilienfirmen die Rauchmelder von den Servicebetrieben, wodurch jährliche Mietkosten entstehen, die in der Summe, über die gesamte Lebensdauer des Rauchmelders gerechnet, seinen Kaufpreis deutlich übersteigen.

Das Vermieter bei Rauchmeldern nicht immer besonders sparsam sind, könnte Mietern eigentlich egal sein. Allerdings wälzen Wohnungseigentümer die Kosten oft auf den Mieter ab. Sie legen die Anschaffungskosten als Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete um und lassen die laufenden Kosten in die Betriebskosten miteinfließen.

Dürfen Vermieter das? Bei der Wartung ist die Rechtslage eindeutig. Dass sie zu den Betriebskosten gerechnet werden darf, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach bestätigt. Auch die Umlage der Anschaffungskosten auf die Miete ist relativ unumstritten. Strittig ist allerdings, ob die Mietkosten für Rauchmeldern zu den Betriebskosten gezählt werden dürfen. Hier urteilen die Gerichte unterschiedlich. Im Großen und Ganzen ist jedoch davon auszugehen, dass die Installation von Rauchmeldern zwar Pflicht des Vermieters ist, die Kosten aber üblicherweise dem Mieter angelastet werden.

Einfache Anbringung

Zwei Befestigungsvarianten stehen bei Rauchmeldern zur Auswahl: Schrauben oder Klebepads. Üblicherweise wird ein Rauchmelder entweder mit dem einem oder dem anderen Befestigungszubehör ausgeliefert. Da die Haltekraft auf das Gerät abgestimmt ist, ist es immer die sicherste Variante, das beiliegende Montagezubehör zu verwenden.

Klebepads sind am einfachsten zu handhaben. Mit ihnen gelingt die Montage ganz ohne Werkzeug, außerdem müssen keine Löcher in die Decke gebohrt werden – somit besteht keine Gefahr, versehentlich eine Stromleitung anzubohren. Je nach Beschaffenheit der Decke kann es jedoch vorkommen, dass die Klebepads nicht sicher halten und der Rauchmelder herunterfällt. Verlässlicher ist die Befestigung mit Schrauben. Ein Heimwerker mit etwas Erfahrung im Umgang mit der Bohrmaschine dürfte keine Schwierigkeiten damit haben, einen Rauchmelder an der Zimmerdecke zu verschrauben. Er sollte dabei eine Schutzbrille tragen, da beim Bohren über Kopf ansonsten ausgeworfener Staub in die Augen rieselt.

Rauchmelder wird an Decke montiert
Die Befestigungsplatte von Rauchmeldern festzuschrauben, ist die sicherste Variante der Anbringung.

Der Handel bietet Magnetbefestigungssets als Zubehör für Rauchmelder an, die sich bei den Kunden großer Beliebtheit erfreuen. Das Geld dafür ist jedoch meistens besser in einen hochwertigeren Rauchmelder investiert, denn die Magnethalter sind weder nennenswert einfacher in der Handhabung noch sicherer.

Montage und Wartung

Nicht nur für die Rauchmelder selbst gibt es in Deutschland eine Norm, sondern auch für ihre Montage und Wartung. Die DIN 14676 enthält eine ganze Reihe von Bestimmungen:

  • Nur Rauchwarnmelder, die der DIN 14604 entsprechen, dürfen montiert werden.
  • Alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
  • Bei mehrgeschossigen Räumen, die nach oben hin offen sind, muss auf oberster Ebene ein Rauchwarnmelder installiert werden.
  • Darüber hinaus ist es empfehlenswert, alle Räume außer Küche und Bad mit einem Rauchwarnmelder auszustatten sowie auf jeder Ebene eines der Geräte zu montieren.
  • Pflicht zur Montage von Rauchwarnmeldern in Küchen besteht nur, wenn Fehlalarme auszuschließen sind.
  • Sowohl der Einbau von Einzelmeldern als auch der von über Funk vernetzen Geräten ist zulässig.
  • Rauchwarnmelder sind kein Ersatz für eine geforderte Brandmeldeanlage und dürfen auch nicht auf eine solche aufgeschaltet werden.
  • Wenn Rauchwarnmelder mit 230-Volt-Strom aus dem Stromnetz betrieben werden, benötigen sie zusätzlich eine Notstromversorgung (Batterie).
  • Für Räume bis zu einer Größe von 60 Quadratmetern ist ein Rauchwarnmelder erforderlich. Ist der Raum größer, müssen zwei Exemplare installiert werden.
  • Rauchwarnmelder müssen in der Mitte der Decke installiert werden. Der zulässige Mindestabstand zu Wänden und Einrichtungsgegenständen beträgt 50 Zentimeter.
  • Sollen Personen außerhalb des überwachten Raumes alarmiert werden, sind Funkrauchmelder empfohlen. Diese Geräte lassen sich miteinander vernetzen, der Alarm wird an alle Melder im Netzwerk weitergeleitet.

Darüber hinaus enthält die Norm Regeln für die Instandhaltung und Wartung von Rauchmeldern: Bei Arbeiten, bei denen Staub und Dampf entstehen, müssen Rauchwarnmelder abgedeckt werden. Der jährliche Funktionstüchtigkeits-Test umfasst sowohl eine Sichtprüfung auf Schäden und Verunreinigungen als auch einen Test der Alarmfunktion mit der Prüftaste. Die Batterie muss ausgetauscht werden, wenn sie nicht mehr genügend Strom liefert. Verfügt ein Rauchmelder über keine austauschbare Batterie, ist er zu ersetzen, sobald es zu einer Batteriestörung kommt.

Mann überprüft Batterie in Rauchmelder
Leere Batterien sollten bei einem Rauchmelder unverzüglich ausgetauscht werden.

Wer sich an diese Regeln hält, kann bei der Anbringung und der Wartung von Rauchmeldern nicht viel falsch machen. Bei bestimmten räumlichen Gegebenheiten reichen sie aber nicht aus. Wenn das Zimmer zum Beispiel keinen quadratischen Grundriss hat oder die Decke nicht eben ist, stellt sich die Frage: Wohin mit dem Rauchmelder?

Spezialfall 1: Dachschräge

An der höchsten Stelle von Räumen mit schräger Decke bilden sich oft Polster aus warmer Luft, an denen der Rauch im Brandfall vorbeizieht. Rauchmelder, die dort montiert wären, würden nicht verlässlich alarmieren. Darum gilt die Regel: Bei einer Dachschräge muss der Rauchmelder in der Horizontalen mindestens 90 Zentimeter und in der Vertikalen 30 bis 50 Zentimeter vom höchsten Punkt entfernt angebracht werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Neigungswinkel der Decke mehr als 20 Grad beträgt. Ist die Daschschräge weniger stark geneigt, gelten für die Montage des Rauchmelders dieselben Regeln wie bei einer ebenen Decke.

leeres Dachgeschoss
Für die Anbringung von Rauchmeldern in Räumen mit schrägen Decken gelten besondere Bestimmungen.

Spezialfall 2: Räume mit L-Form

Bei einem L-förmigen Raum wird der Rauchmelder immer auf der Gehrungslinie (der gedachten Verbindungslinie zwischen Innenkante und Außenkante im Knick der L-Form) der beiden Raumabschnitte montiert. Handelt es sich allerdings um einen sehr großen Raum mit L-Form (größer als 60 Quadratmeter), wird jeder Raumabschnitt behandelt wie ein eigener Raum und benötigt somit einen eigenen Rauchmelder.

Spezialfall 3: Kleine Räume

In kleinen Räumen, beispielsweise in Fluren, ist es oft nicht möglich, den vorgeschrieben Mindestabstand zur Wand (50 Zentimeter) einzuhalten. Wenn das der Fall ist, muss der Rauchmelder mittig an der Decke montiert werden.

Spezialfall 4: Unterzüge beziehungsweise Deckenbalken

Deckenbalken (in der Fachsprache: Unterzüge) haben keinen Einfluss auf die Anbringung von Rauchmeldern, wenn ihre Höhe weniger als 20 Zentimeter beträgt. Auch wenn die einzelnen Deckenfelder kleiner als 36 Quadratmeter sind, haben sie keine Auswirkung. Die Rauchmelder können dann entweder auf den Deckenfeldern oder auf den Balken montiert werden.

Wenn jedoch die Höhe der Balken mehr als 20 Zentimeter und die Fläche mindestens eines Deckenfeldes mehr als 36 Quadratmeter beträgt, muss in jedem Deckenfeld ein Rauchmelder platziert werden. Das ist für Bewohner großflächiger Lofts relevant; in den meisten anderen Mietwohnungen sind so große Räume jedoch kaum anzutreffen.

Spezialfall 5: Lange Flure

Für lange Flure, die schmäler als drei Meter sind, gelten besondere Vorschriften. Dort muss der erste Rauchmelder mit einem Abstand von 7,5 Metern zur Stirnwand angebracht werden und jeder weitere in 15 Meter Distanz zum vorherigen. Für Flure, die breiter als drei Meter sind, gelten dieselbe Regeln wie für alle anderen Räume. Auch diese Regelung betrifft private Wohnräume nur selten.

Wie Rauchmelder funktionieren

Heute sind optische Rauchmelder der Standard in Wohnräumen. Sie arbeiten nach dem Streulichtverfahren. Im Rauchmelder befindet sich eine Lichtquelle, meistens eine LED (Leuchtdiode), und ein optischer Sensor. Der Melder ist so konstruiert, dass unter normalen Bedingungen das Licht der LED nicht auf den Sensor fällt. Bei Rauchentwicklung lenken jedoch die in der Luft schwebenden Partikel den Lichtstrahl um, er fällt auf den Sensor und der Rauchmelder lässt den Alarm schrillen.

Funktionsweise eines Rauchmelders
Funktionsweise eines optischen Rauchsensors.

Ein optischer Rauchmelder kann konstruktionsbedingt nicht zwischen Rauch und anderen feinen Teilchen unterscheiden, darum wird er auch durch Dampf und Staub ausgelöst. Aufgrund der häufigen Fehlalarme sollten Rauchmelder in Küchen und Badezimmern nicht eingesetzt werden. Um auch diese Räume zu schützen, sollten Verbraucher Melder verwenden, die mit anderen Sensoren bestückt sind.

CO-Melder

Der Sensor eines CO-Melders besteht aus einem Material, dessen elektrische Leitfähigkeit sich ändert, wenn es mit Kohlenmonoxid (CO) in Kontakt kommt. Dieses Gas entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Substanzen. Wenn es über die Atmung aufgenommen wird, reagiert es mit dem Sauerstoff im Blut zu CO2 (Kohlendioxid). Dadurch wird dem Blut Sauerstoff entzogen, was schnell zum Ersticken führt. Eine Vergiftung mit dem farb- und geruchslosen Gas führt zu Desorientierung und Benommenheit. Wenn Menschen im Schlaf gefährlichen Kohlenmonoxidkonzentrationen ausgesetzt sind, beispielsweise durch einen Schwelbrand im Mauerwerk, ersticken sie oft, ohne vorher aufzuwachen.

Oft werden Kohlenmonoxidmelder auch als Rauchgasmelder bezeichnet. Da sie nicht auf Dampf oder Staub reagieren, sind sie als Alternative zu Rauchmeldern für Räume wie Küche und Badezimmer geeignet. Wer eine Gastherme oder einen Kaminofen betreibt, sollte unbedingt zusätzlich zu den Rauchmeldern in der Nähe der Verfeuerungsstätte einen CO-Melder installieren. Bei Defekten oder Fehlbedienungen dieser Geräte kann es nämlich zu einem lebensgefährlichen Anstieg der Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft kommen, der ohne Melder nur schwer bemerkbar ist.

CO-Melder auf Feuerholz
Dieser CO-Melder zeigt an, dass sich kein Kohlenmonoxid in der Luft befindet.

Wärmemelder

Umgangssprachlich werden Wärmemelder auch Hitzemelder genannt. Sich sprechen entweder auf die Überschreitung einer bestimmten Temperatur (etwa 60 Grad Celsius) oder auf einen plötzlichen Temperaturanstieg an. Sie funktionieren mit einem elektronischen Temperaturfühler, der dem eines digitalen Thermometers ähnelt, und einer Steuerelektronik.

Wärmemelder sind deutlich günstiger als Rauchmelder oder CO-Melder. Da sie auch deutlich träger reagieren, werden sie im Bereich Personenschutz nur selten eingesetzt. Wache Personen können den Brand selbst deutlich früher erkennen als ein Wärmemelder, schlafende Menschen könnten hingegen ersticken, bevor der Wärmemelder Alarm schlägt Das Hautanwendungsfeld von Wärmemeldern ist der Sachschutz, sie dienen beispielsweise der Steuerung von Sprinkleranlagen.

Ionisationsrauchmelder

Sogenannte Ionisationsrauchmelder können auch Rauchpartikeln erkennen, die für optische Rauchmelder unsichtbar sind, allerdings verwenden sie dazu eine schwach radioaktiv strahlende Substanz. Aufgrund der Radioaktivität gelten für ihren Einsatz strenge Auflagen. Unter anderem muss nach einem Brand der gesamte Brandschutt teuer als Sondermüll entsorgt werden, falls es nicht gelingt, alle Ionisationsmelder zu finden und zu bergen. Die Entwicklung moderner optischer Rauchmelder, die ihnen nahezu ebenbürtig sind, macht die Verwendung von Ionisationsrauchmeldern in den meisten Fällen überflüssig.

Ein Rauchmelder ist kein Feuermelder

Häufig werden Rauchmelder auch als Feuermelder oder Brandmelder bezeichnet. Ganz korrekt ist das jedoch nicht, denn im Unterschied zu Rauchmeldern alarmieren Feuermelder nicht nur die Menschen vor Ort, sondern auch die Feuerwehr. Das kann manuell geschehen wie bei den kleinen, roten Kästchen, bei denen eine Glasscheibe eingeschlagen werden muss, um den Knopf für den Feuerwehrnotruf zu betätigen. Im gewerblichen Bereich kommen aber auch oft Brandmeldeanlagen zum Einsatz. Bei diesen sind Rauchmelder mit Feuermeldern kombiniert – wenn der Rauchmelder Gefahr erkennt, alarmiert er sowohl die Menschen vor Ort als auch die Feuerwehr.

Feuermelder an Wand
Das ist kein Rauchmelder, sondern ein Feuermelder. Er muss manuell betätigt werden, um die Feuerwehr zu alarmieren.

„Brandmelder“ ist hingegen der Oberbegriff für alle Geräte und Systeme, die der Alarmierung im Brandfall dienen. Dazu zählen etwa Rauchmelder, Feuermelder und Kohlenmonoxid-Melder.

Rauchmelder mit speziellen Funktionen

Neben einfachen Rauchmeldern, deren Funktion sich meistens darauf beschränkt, ab einer gewissen Konzentration von Partikeln in der Luft Alarm zu schlagen, sind auch Modell mit Zusatzfunktionen verfügbar. Diese Geräte sind sicherer, zuverlässiger, auf spezielle Anforderungen abgestimmt oder einfach nur besonders benutzerfreundlich.

Funkrauchmelder

Eine Funkfunktion ermöglicht es, mehrere Rauchmelder zu einer Gruppe zusammenzuschließen. Sobald einer der Melder Rauch erkennt, schlagen alle Melder in der Gruppe Alarm. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn größere Wohneinheiten gesichert werden sollen.

Besonders Eltern von kleinen Kindern sollten die Anschaffung von Funkrauchmeldern in Betracht ziehen. Kinder verhalten sich in einer bedrohlichen Situation wie einem Brand nicht rational und sind daher auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen. Mit einem Funkrauchmelder bekommen Eltern einen Brand im Kinderzimmer immer sofort mit und können ihren Kleinen zu Hilfe eilen.

Dual-Rauchmelder

Nicht alle Brände erzeugen so viel Rauch, dass ein Rauchmelder darauf reagiert. Gerät beispielsweise Benzin in Brand, raucht es so gut wie gar nicht. Ein Dual-Rauchmelder kombiniert einen optischen Sensor mit einem Wärmesensor und schlägt dadurch auch bei solchen Bränden Alarm. Dual-Rauchmelder zeichnen sich auch durch eine niedrige Fehlalarmquote aus. Sie reagieren nämlich nur, wenn die Temperatur des Rauches hoch genug ist. Zigarettenrauch oder Kochdampf lösen den Alarm nicht aus. Bei manchen Modellen ist es möglich, den Temperatursensor beziehungsweise den optischen Sensor auszuschalten. Somit lassen sie sich auch als reinen optischen Rauchmelder oder als einen reinen Wärmemelder verwenden.

Smarthome-Rauchmelder

Smarthome-Rauchmelder sind sozusagen die nächste Evolutionsstufe von Funkrauchmeldern. Sie sind nicht nur untereinander vernetzt, sondern können auch über einen Smarthome-Server gesteuert werden. So profitieren Anwender von den Interaktionen mit anderen Geräten, die mit dem Smarthome-System verbunden sind.

Smarthome-fähige Rauchmelder sind beispielsweise dazu in der Lage, dem Anwender im Alarmfall eine Nachricht auf sein Handy zu schicken. Manche Smarthome-Rauchmelder erlauben auch die Mitbenutzung ihrer Alarmsirene durch externe Systeme, beispielsweise durch einen Einbruchsschutz. Steuerungs-Apps ermöglichen es, auch aus der Ferne genau nachzuvollziehen, in welchem Raum ein Rauchalarm ausgelöst wurde. Üblich ist auch, dass der Ladezustand der Batterie mit Fernwartungs-Software ausgelesen wird.

Rauchmelder für Gehörlose

Wie werden eigentlich gehörlose Menschen auf die Warnsignale eines Rauchmelders aufmerksam? Für sie werden Lichtsignalgeber hergestellt. Die hellen Lichtblitze, die diese Warnvorrichtungen aussenden, sind selbst mit geschlossenen Augen noch wahrnehmbar. Üblicherweise ist das Lichtwarnsystem nicht fest in den Rauchmelder eingebaut. Stattdessen handelt es sich um externe Apparate, die sich per Funk mit dem Sensor verbinden. Ergänzt werden sie oft von Vibrationselementen, die unter das Kopfkissen gelegt werden.

Viele bekannte Hersteller, zum Beispiel Ei Electronics, haben mittlerweile Rauchmeldesysteme für Gehörlose in ihr Sortiment aufgenommen. Vermieter sind allerdings nicht verpflichtet, für gehörlose Mieter diese speziellen Rauchmelder einzubauen. Mieter müssen Anschaffung und Installation der Geräte dennoch nicht selbst bezahlen, da die Krankenkassen die Kosten übernehmen.

Rauchmelderpflicht für Wohnräume

Mittlerweile herrscht in Deutschland flächendeckend Rauchmelderpflicht. Dennoch sind viele Wohnungen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. Wie kommt das? Die Rauchmelderpflicht ist Ländersache, und die einzelnen Bundesländer haben dafür unterschiedliche Fristen festgelegt. Während beispielsweise in Rheinland-Pfalz schon seit 2003 alle neu errichteten Wohnungen mit einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen und seit 2012 auch Bestandbauten, sind in Berlin Rauchmelder für Neubauten erst seit 2017 verpflichtend. Zur Umrüstung ihrer Bestandbauten haben Eigentümer dort sogar noch bis Dezember 2020 Zeit.

BundeslandPflicht für Neubauten seitPflicht für Bestansbauten ab
Baden-Württemberg201301.01.2015
Bayern201301.01.2018
Berlin201731.12.2020
Brandenburg201631.12.2020
Bremen200901.01.2016
Hamburg200501.01.2011
Hessen200501.01.2015
Mecklenburg-Vorpommern200601.01.2010
Niedersachsen201201.01.2016
Nordrhein-Westfalen201301.01.2017
Rheinland-Pfalz200312.07.2012
Saarland200431.12.2016
Sachsen2016Keine Regelung
Sachsen-Anhalt200901.01.2016
Schleswig-Holstein200401.01.2011
Thüringen200801.01.2019
In den deutschen Bundesländern gelten unterschiedliche Fristen für die Rauchmelderpflicht.

Ob wirklich alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein werden, wenn auch in den letzten Bundesländern die Frist zur Umrüstung abgelaufen ist, ist allerdings fraglich. Denn aktuell gibt es niemanden, der die Rauchmelderpflicht kontrolliert. Vermietern und Wohnungseigentümern, die keine Rauchmelder einbauen lassen, haben daher kaum Konsequenzen zu befürchten. Daher spricht sich der Deutsche Feuerwehrverband für verpflichtende Überprüfungen durch offizielle Stellen aus.

Unbeliebt wegen Fehlalarmen

Viele Vermieter sind sich einfach nicht darüber im Klaren, dass sie Rauchmelder installieren müssten. Fehlende Rauchmelder sind für sie nur dann ein Problem, wenn Mieter sie darauf hinweisen – das tun aber die wenigsten Mieter, denn Rauchmelder sind allgemein eher unbeliebt. Sie machen vor allem durch Fehlalarme auf sich aufmerksam. Wer grundlose, ohrenbetäubende und nervtötende Alarmsignale vermeiden will, sollte beim Rauchmelder nicht sparen, denn vor allem günstige Produkte neigen dazu. Hochwertige Rauchmelder sind zuverlässiger und gehen meistens nur im Ernstfall an.

Die Rauchmelderpflicht im deutschsprachigen Raum

Nicht nur in Deutschland existiert eine Rauchmelderpflicht, auch in Österreich gibt es vergleichbare Regelungen. Nur die Schweiz kommt als einziges Land der DACH-Region ohne aus – dort schreiben allenfalls Versicherungen den Einbau von Rauchmeldern vor. Geregelt wird die Rauchmelderpflicht in Österreich mit der OiB-Richtlinie 2. Im Unterschied zu Deutschland müssen Rauchmelder nicht nur in Schlafräumen, Kinderzimmern und im Flur angebracht werden, sondern in allen Aufenthaltsräumen. Das schließt auch Wohn- und Arbeitszimmer mit ein. Eine Ausnahme ist die Küche, da es dort durch die Dämpfe beim Kochen zu vermehrten Fehlalarmen kommen kann.

Karte DACH Region
Deutschland ist das Land mit der strengsten Rauchmelderpflicht in der DACH-Region. In Österreich gilt sie nur für Neu- und Umbauten, in der Schweiz gar nicht.

Wie auch in Deutschland ist die Umsetzung der Rauchmelderpflicht in Österreich Ländersache, und jedes Bundesland hat andere Fristen. Die Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern besteht allerdings nur bei Neu- und Umbauten, Bestandsbauten müssen nicht umgerüstet werden. Nur in Kärnten ist das anders. Dort gilt seit 2013 auch eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten.

BundeslandRauchmelderpflich
Burgenland08.01.2013
Kärnten01.10.2012
Niederösterreich01.02.2015
Oberösterreich01.07.2013
Salzburg01.07.2016
Steiermark01.05.2013
Tirol01.09.2013
Vorarlberg01.01.2013
Wien01.01.2013
Seit wann gilt die Rauchmelderpflicht in den einzelnen österreichischen Bundesländern?

Weiterführende Testberichte

Achtung: Hierbei handelt es sich um einen Vergleich. Wir haben die Rauchmelder nicht selbst getestet.

Die Stiftung Warentest hat in ihrem Test 37 verschiedene Modelle unter die Lupe genommen. Insgesamt fällt ihr Urteil positiv aus. Nur zwei der Testkandidaten wurden für ungenügend befunden. Rauchmelder, die das Testurteil „gut“ erhielten, sind bereits für knapp 20 Euro erhältlich. Für ein „sehr gut“ hat es allerdings bei keinem der Modelle gereicht. Testsieger sind gleichermaßen mit der Note 2,2 vier Geräte der Hersteller AbusBrennstuhlBusch-Jaeger und Ei Electronics. Weiter hinten rangieren Marken wie HekatronUnitecPyrexx und weitere.

Der Rauchmelder-Test des ETM-Testmagazins stammt aus dem Jahr 2016. Interessierte können den Testbericht kostenlos als PDF-Datei beziehen. Getestet wurden 11 verschiedene Produkte der Marken BlaupunktFireAngelGEVHagerIndexaJOBJungKidde und Smartwares. Beweisen mussten sich die Geräte in den Testkategorien Ausstattung, Handhabung, Funktionalität und Lautstärke. Im Test stellte das Magazin fest, dass alle Produkte im Notfall verlässlich Alarm schlagen – die Normung der Geräte gewährleistet offenbar, dass hierzulande keine untauglichen Rauchmelder verkauft werden, und erfüllt damit ihren Zweck. Die Redakteure schreiben, dass selbst der langsamste Rauchmelder noch schnell und effektiv reagiert. Testsieger ist das Modell FRWM 100 WW von Jung, an dem ETM abgesehen vom hohen Preis nichts auszusetzen hat.

Das Öko-Test-Magazin hat sich im Ratgeber „Bauen und Wohnen“ mit dem Thema Rauchmelder befasst. Erscheinungsjahr des Ratgebers, der immer noch digital bezogen werden kann, ist das Jahr 2014. Die Testergebnisse sind also nicht ganz so aktuell wie die der Stiftung Warentest aus dem Januar 2019.


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