Fahrradlampe Kaufberatung: So wählen Sie das richtige Produkt

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Die Beleuchtung des Fahrrads muss nicht über den Dynamo erfolgen; stattdessen können Sie portable Lichter nutzen.
  • Individuelle Lampen lassen sich problemlos an verschiedenen Stellen der Fahrradfront installieren.
  • LED-Lichter weisen eine äußerst lange Haltbarkeit auf und leuchten bei geringem Verbrauch zugleich sehr hell.
  • Die Leuchtstärke vieler Lichter ist in Lux angegeben, andere in Lumen – machen Sie sich den Unterschied zwischen diesen Einheiten bewusst.
  • Achten Sie darauf, dass das Fahrradlicht laut StVZO für den Straßenverkehr zugelassen ist und Sie damit nicht den Gegenverkehr blenden.
Fahrradlampen im Vergleich

Das Licht als wichtigstes Element des Radfahrens

Für RadfahrerInnen gilt im Straßenverkehr immer ein größeres Risiko als für AutofahrerInnen. Sie haben keine Knautsch- oder Pufferzone und werden häufig – gerade bei unübersichtlichen Stellen – übersehen. Nicht zuletzt ist deshalb ein Licht am Fahrrad wichtig, wenn es auch noch dunkel wird und die Sichtverhältnisse sich verschlechtern. Wenn Sie nachts oder in der Dämmerung unterwegs sind, ist ein solches Licht unerlässlich – auch bei gut ausgeleuchteten Straßen innerorts, erst recht jedoch auf Feldwegen oder Landstraßen. Sie erkennen Hindernisse früh genug und werden von anderen VerkehrsteilnehmerInnen besser gesehen. Eine geeignete Beleuchtung ist daher Pflicht für jede/n RadfahrerIn, um als verkehrssicher zu gelten, wie auch in der Straßenzulassungsverordnung (StVZO) festgehalten.

Erlaubnis zur individuellen Beleuchtung

Seit 2013 ist es laut § 67 der StVZO nicht mehr verpflichtend, dass das Licht am Fahrrad per Dynamo betrieben werden muss. Seitdem können RadfahrerInnen portable Lichter nutzen, die individuell vorn am Rad installiert werden. Teilweise ist das sogar zwingend nötig, weil manche Hersteller ihre Räder, besonders Rennräder und Mountainbikes, ganz ohne Licht verkaufen. In diesen Fällen müssen Sie selbst nachrüsten, damit das Fahrrad für den Straßenverkehr zugelassen ist – und natürlich, um im Dunklen besser zu sehen und gesehen zu werden. Die festgelegten Regelungen gelten übrigens ebenso für E-Bikes.

Im Dunkeln mit dem Fahrrad unterwegs
Bei beleuchteten Wegen in der Stadt dient ein Fahrradlicht vor allem dazu, dass Sie auf dem Rad gesehen werden.

Dynamo versus unabhängiges Licht

Wenn Sie die Fahrradbeleuchtung mit einem klassischen Seitenläuferdynamo antreiben, erschwert das durch die Reibung am Reifen das Treten – im Idealfall nicht viel und vielleicht nicht einmal spürbar, doch jeder kennt das Gefühl, stärker in die Pedale treten zu müssen, wenn der Dynamo aktiviert ist. Auch auf das Fahrttempo hat das einen Einfluss. Mit einer separaten Fahrradlampe fallen diese Einschränkungen weg. Sie leuchtet zudem selbst dann, wenn Sie stehen. Ein Dynamolicht funktioniert in den meisten Fällen nur, wenn Sie fahren – wenngleich es mittlerweile Modelle gibt, die kurzzeitig Energie speichern und somit für einige Minuten im Stand leuchten.

Seitenläuferdynamos werden heutzutage kaum noch verbaut. Ihr Antrieb erfolgt über ein kleines Rädchen, das mit dem Fahrradreifen mitläuft. Weitaus verbreiteter sind Nabendynamos, die in der Nabe des Vorderrads eingesetzt sind und viel leichtgängiger funktionieren sowie vor Schmutz und Nässe geschützt sind. Mit dieser Variante werden Sie beim Treten in die Pedale nicht mehr beeinträchtigt. Es gibt sogar Fahrradlichter, die sich mit dem Nabendynamo verbinden lassen und dennoch eine individuelle Energiezufuhr haben. Per Schalter können Sie einstellen, ob Sie auf den Dynamo- oder Batteriemodus schalten wollen. Das hat den Vorteil, dass Sie nicht überraschend ohne Beleuchtung dastehen, wenn der Batterie in der Fahrradlampe der Saft ausgeht.

Individualität durch separate Lampen

Wenn die Leuchtmittel eines fest installierten Fahrradlichts ausgebrannt sind, ist ein Ersatz nicht immer einfach zu beschaffen, da die speziellen Glühbirnen nur in Fahrradgeschäften oder Baumärkten zu finden sind. Außerdem ist es nicht so problemlos austauschbar wie ein portables Modell.

Separate Fahrradlampen sind eine praktische und erschwingliche Alternative. Sie können jederzeit mit wenigen Handgriffen an verschiedenen Stellen am Lenker beziehungsweise an der Fahrradfront an- und abmontiert werden, oft sogar einhändig. Für gewöhnlich arbeiten sie mit einer LED-Lampe als Leuchtmittel; das garantiert eine lange Haltbarkeit. Außerdem leuchten diese Lampen bei sehr geringem Verbrauch deutlich heller, als es mit einem Dynamo möglich wäre. Oft wird eine Frontleuchte im Set mit einem Rücklicht angeboten – laut StVZO müssen Sie nämlich im Straßenverkehr immer eine weiße Leuchte vorn und eine rote hinten installiert haben.

Fahrradlampe einstellen
Neben dem Frontlicht ist auch eine rote Rückleuchte Pflicht. Diese kann ebenfalls separat angebracht werden.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl

Da die Lichter generell für alle möglichen Fahrradtypen und -modelle geeignet sind, sollten Sie Ihren Fokus auf die Leuchtstärke beziehungsweise -dauer legen. Dabei gelten für Alltagsfahrten auf gut beleuchteten Straßen andere Kriterien als für Strecken und völliger Dunkelheit.

Leuchtstärke

Wie hell das Licht leuchtet, wird oft in Lux (lx) angegeben. Diese Einheit ist aber nicht immer sehr genau, weil sie nicht die unmittelbare Leuchtkraft angibt, sondern aussagt, wie hell das Licht in einem bestimmten Raum oder einer bestimmten Entfernung ist. Die absolute Lichtleistung wird in Lumen (lm) gemessen. Diese Angabe ist verlässlicher. Für den alltäglichen Straßenverkehr ist eine Leuchte mit mindestens 50 Lumen empfehlenswert, auf unbeleuchteten Wegen brauchen Sie etwa 200 Lumen. Zum Vergleich: Eine handelsübliche 40-Watt-Glühbirne leuchtet mit 400, eine Kerze mit 12 Lumen.

Lumen und Lux

Folgendes Beispiel dient der Veranschaulichung des Unterschieds zwischen Lux und Lumen: Zwei Glühbirnen mit gleichem Lumen-Wert haben in unterschiedlich großen Räumen einen anderen Lux-Wert. Sie strahlen dasselbe Licht aus, der kleinere Raum wird jedoch stärker beleuchtet – der Lux-Wert ist hier also höher. Er wird immer in einem Raum oder auf einer Fläche gemessen (Empfängergröße), während Lumen vom Sender ausgeht.

Ist nur der Lux-Wert angegeben, müssten Sie also im Falle der Fahrradlampen auch wissen, wo gemessen wurde. Für eine StVZO-Zulassung muss eine Leuchte mindestens zehn Lux in einer Entfernung von zehn Metern aufweisen. Dies ist noch relativ wenig und hilft nicht so sehr dabei, die Umgebung zu erkennen, sondern ist eher dafür gedacht, dass Sie besser gesehen werden. Mehr sollte es also möglichst schon sein.

Der Wert von beispielsweise 30 Lux allein ist nicht ausschlaggebend. Daher ist es wichtig, dass Sie auf die Angabe „StVZO-zugelassen“ beziehungsweise die K-Nummer achten. Wie weit der Scheinwerfer leuchten muss, ist in der Verordnung nicht festgelegt. Beleuchtungsstärken von 150 lx und mehr empfehlen sich eher für den Offroad-Bereich; sie leuchten mitunter bis zu 500 Meter weit und leuchten unebenes Gelände optimal aus.

Mit dem Fahrrad im verschneiten Park unterwegs
Wenn Sie nachts im Gelände unterwegs sind, können Sie auch besonders helle Leuchten nutzen, die für den Straßengebrauch nicht zulässig sind.

Leuchtdauer

Bei der maximalen Leuchtdauer unterscheiden sich die Modelle verschiedener Hersteller zum Teil deutlich. Einige kommen auf lediglich vier bis sechs Stunden. Bei batteriebetriebenen Leuchten sollten Sie immer Ersatzbatterien mitführen. Viele Fahrradlampen verfügen jedoch zumindest über eine Ladestandsanzeige, die Sie über den aktuellen Energiestand informiert oder mit einem blinkenden Licht warnt, wenn die Energie zur Neige geht. Neben batteriebetriebenen Leuchten gibt es auch viele, die mit einem Akku ausgestattet sind. Diese können Sie über ein USB-Kabel aufladen – für den Notfall eine Powerbank mitzuführen, ist also ebenfalls empfehlenswert.

Manche Fahrradlampen sind in ihrer Helligkeit in mehreren Stufen variierbar, meist in zwei oder drei, teilweise aber auch deutlich mehr. Hier ist zu beachten, dass mit einer höheren Helligkeit auch ein höherer Energieverbrauch einhergeht. Die angegebene Leuchtdauer bezieht sich dabei auf den Betrieb mit der niedrigsten Helligkeitsstufe.

Montage

Fahrradlampen sind in der Regel sehr einfach, werkzeugfrei und intuitiv zu installieren, beispielsweise an der Lenkerstange, sowohl horizontal als auch vertikal. Häufig geschieht das mit einer Schnalle aus elastischem Material wie Gummi oder Klettband. Alternativ wird die Halterung für die Lampe fest verbaut. Die Leuchte selbst lässt sich dann einfach befestigen, etwa auf einer Schiene mit Klick-Mechanismus. So ist sie schnell an- beziehungsweise abgebaut und hält gleichzeitig während der Fahrt gut, selbst auf unebenem Untergrund.

Vorschriften beachten

Obwohl man meinen sollte, dass Fahrradlampen automatisch für die Straße zugelassen sind, ist das nicht immer der Fall – beispielsweise, wenn sie zu hell sind oder das Licht zu weit streut. Dann sind sie eher für Fahrten bei Dunkelheit im Gelände geeignet.

Achten Sie darauf, dass die Fahrradlampe über eine Zulassung laut StVZO verfügt. Dies ist auf der Verpackung oder der Verkaufsseite für gewöhnlich gut sichtbar angegeben. Auch auf der Lampe selbst, sowohl beim Vorder- als auch Rücklicht, finden Sie eine Zulassungsnummer, die sogenannte K-Nummer. Frontleuchten müssen immer in mindestens 40 Zentimetern Höhe, Rücklichter in einer Höhe von 25 Zentimetern angebracht sein. Die maximale Höhe beträgt bei beiden 120 Zentimeter. Die für den Straßenverkehr zugelassenen Modelle verfügen in der Regel über einen Blendschutz, der eine leichte Hell-Dunkel-Grenze erzeugt.

Fahrradlampe am Lenker
Neben Front- und Rückleuchte muss auch jeweils vorn und hinten ein Reflektor angebracht sein.

Es genügt übrigens nicht, eine Leuchte am Fahrradhelm zu befestigen, um straßentauglich ausgerüstet zu sein. Dies ist laut StVZO sogar unzulässig, da Sie erstens nicht in die Fahrt-, sondern in die eigene Blickrichtung leuchten und zweitens durch die höher angebrachte Leuchte andere VerkehrsteilnehmerInnen blenden können. Im Gelände ist das zwar eine zusätzliche Option, damit Sie in Blickrichtung mehr Übersicht haben, verpflichtend und maßgeblich ist im Straßenverkehr jedoch allein das Licht am Fahrrad. Wer nachts mit einem Fahrrad unterwegs ist, das nicht den Vorschriften entspricht, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro.

Laut StVZO ist neben den Lichtern auch eine sogenannte passive Beleuchtung vorgesehen. Dabei handelt es sich um Reflektoren, die an der Front- (weiß) und Rückseite (rot) des Fahrrads angebracht sein müssen, ebenso wie gelbe Reflektoren an den Pedalen sowie in den Speichen. Optional können Sie auch reflektierende Streifen am Helm oder gut erkennbare Kleidung wie Warnwesten tragen, um bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Dunkelheit noch besser sichtbar zu sein. Ein Fernlicht an der Frontleuchte sowie Bremslichter hinten sind mittlerweile ebenfalls erlaubt. Nicht zugelassen sind blinkende Lichter. Während fest installierte Front- und Rücklichter meistens entsprechende Reflektoren integriert haben, ist das bei portablen Versionen in der Regel nicht der Fall. Bedenken Sie also, dass Sie bei Ihrem Fahrrad die nötigen Reflektoren nachrüsten sollten.

Katzenaugen

Die Sichtbarkeit der Radfahrer von der Seite wird übrigens durch die sogenannten Katzenaugenabgedeckt: mindestens zwei gelbe Reflektoren, die im gleichen Abstand voneinander an den Speichen der Räder angebracht werden. Alternativ gibt es spezielle Speichenreflektoren: helle Streifen, die direkt an den Speichen montiert werden.

Sonderfall Fahrradanhänger

Wenn Sie einen Fahrradanhänger hinter sich herziehen, muss dieser eine eigene Beleuchtung haben, sofern er mindesten 60 Zentimeter breit ist. Sowohl vorn als auch hinten müssen jeweils zwei Reflektoren angebracht sein – vorn weiß, hinten rot. Auch ein Rücklicht ist zwingend nötig. Dieses wird nahe der linken hinteren Ecke angebracht, damit hinter Ihnen fahrende VerkehrsteilnehmerInnen beispielsweise beim Überholen und Vorbeifahren die Maße des Hängers besser einschätzen können. Wenn der Hänger das Rücklicht des Fahrrads mindestens zur Hälfte verdeckt, müssen Sie ein zusätzliches Fahrradlicht anbringen. Bei einer Anhängerbreite von mindestens einem Meter benötigt auch dieser einen Scheinwerfer, ebenfalls anzubringen an der linken Seite der Front.

Fahrradlicht richtig einstellen

Einerseits muss das Licht am Fahrrad so eingestellt sein, dass es andere VerkehrsteilnehmerInnen nicht blendet. Andererseits sollte es nicht so stark geneigt sein, dass der vor Ihnen ausgeleuchtete Weg zu kurz ist. Um zu überprüfen, ob Sie ein optimal eingestelltes Licht haben, gibt es einen einfachen Trick: Messen Sie, in welcher Höhe das Fahrradlicht angebracht ist, und markieren Sie diese Höhe an einer Wand. Stellen Sie nun das Fahrrad in etwa fünf Metern Entfernung gerade – nicht auf dem Ständer – hin und schalten das Licht an. Befindet sich der Lichtkegel unterhalb der Markierung, blendet das Licht entgegenkommende AutofahrerInnen oder RadfahrerInnen nicht. Im Idealfall befindet sich die Mitte des Lichtkegels ungefähr auf der Hälfte der markierten Höhe.

Weiterführende Testberichte

Achtung: Hierbei handelt es sich um einen Vergleich. Wir haben die Fahrradlampen nicht selbst getestet.

Die Stiftung Warentest nahm sich im Jahre 2020 einem Test von Fahrradleuchten an. Sie wählte einen klaren Testsieger mit der Note „Sehr gut“ und zeichnete sieben weitere Modelle mit „Gut“ aus. Die Trelock LS 760 I-Go Vision überzeugt mit der Note 1,3 – sie gewährt eine Sicht bis zu 40 Meter, zeigt minutengenau die Restenergie auf und leuchtet selbst auf höchster Stufe über sechs Stunden, auf niedriger sogar 18. Mit einem Online-Preis von 92,50 Euro ist sie für Fahrradlampen aber definitiv ein höherpreisiges Modell und daher wahrscheinlich mehr für RadsportlerInnen als AlltagsfahrerInnen interessant. Auch für die zweitplatzierte Leuchte, die Ixon Space von Busch+Müller, müssen sie tief in die Tasche greifen: Mit 143 Euro ist sie die mit Abstand teuerste im Test. Sie leuchtet Ränder sehr gut aus und hat mit bis zu 30 Stunden eine sehr lange Laufzeit. Zwar hat sie acht Helligkeitsstufen, dafür leuchtet sie jedoch nur bis zu einer Entfernung von etwa 15 Metern, ist also für schnelle Fahrten weniger geeignet.

Generell finden sich in dem Test viele mittelpreisige bis teure Leuchten, meist zwischen 25 und 50 Euro. In diesen Rahmen fallen die mit der Note 2,0 bewerteten Modelle Cateye GVolt50 (circa 40 Euro) und Sigma Aura 80 USB (44 Euro). Ersteres weist eine höhere gemessene Helligkeit auf als vom Hersteller angegeben, leuchtet bis zu 45 Meter weit und ist damit auch für schnelle FahrerInnen eine gute Wahl. Das Modell von Sigma hingegen ist eher für AlltagsfahrerInnen gedacht. Die Ausleuchtung ist im Nahfeld relativ breit, allerdings muss die Lampe nach jedem Abnehmen neu justiert werden. Die Leuchtdauer liegt zwischen 5 und 16 Stunden.

Sowohl online als auch im Handel finden sich günstigere Modelle, die zumindest laut Userbewertungen gute Dienste leisten. „Wer billig kauft, kauft zweimal“, sagt der Volksmund zwar, wenn dieser zweite – und womöglich dritte und vierte – Kauf aber noch günstiger ist als der Testsieger, kommt man am Ende vielleicht doch zufriedener weg.


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